AGB

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsinhalt

Great Big Value erbringt Dienstleistungen für den Auftraggeber auf der Grundlage eines gesonderten Vertrages. Neben den in diesem Vertrag enthaltenen Vereinbarungen gelten die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Great Big Value als vereinbart. Gegenbestätigungen unter Zugrundelegung eigener Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.

Vertragsbestimmungen

Great Big Value ist ein Dienstleistungsunternehmen und unterliegt als solches den für Dienstleistungsbetriebe geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen. Great Big Value wickelt die ihm übertragenen Aufgaben auf dienstvertraglicher Basis ab.
Great Big Value berechnet die für den Auftraggeber ausgeführten Dienstleistungen. Eine Übersicht über die erbrachten Leistungen kann auf Wunsch innerhalb von 30 Tagen anhand einer Leistungsaufzeichnung erbracht werden. Eine weitere Nachweispflicht besteht nicht.
Als Nachweis für geführte Telefonate im Auftragsdienst dient die Gesprächsdatenerfassung von Great Big Value in Verbindung mit dem Protokoll. Eine weitere Nachweispflicht besteht nicht.
Bestellte, nicht genutzte oder nicht rechtzeitig stornierte Leistungen werden in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Great Big Value behält sich Preisanpassungen vor. Die Preisanpassungen werden ein Monat vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als akzeptiert, wenn nicht binnen 14 Tagen ab Zugang schriftlich widersprochen wird.
Great Big Value tritt, falls vereinbart, als Erfüllungshilfe und im Namen des Auftraggebers auf, gibt Informationen unter seinem Namen weiter und nimmt im Namen des Auftraggebers Informationen und Termine entgegen. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit der von Great Big Value weitergegebenen Informationen und Auskünfte verantwortlich.

Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Great Big Value als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgegeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Für Verzögerungen, Fehlleitung und technische Komplikationen beim Routing und Einstellen von Telefonnummern haftet Great Big Value nur, soweit vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Great Big Value haftet nicht für Fehlleistungen, Übertragungsfehler, Missverständnisse und sonstige aus dem üblichen Geschäftsverkehr entstehende Falschmeldungen.

Telefonservice

Great Big Value übernimmt für den Auftraggeber unter der/den angelegten Rufnummer/n die Telefongespräche unter dem vom Auftraggeber gewünschten Namen. Die Kosten für die Einrichtung der Rufnummer/n in der Telefonanlage sowie die monatlichen Grund- und Sprechgebühren gehen zu Lasten von Great Big Value.

Die tatsächlich geführten Gespräche werden pauschal, auf Stunden- oder Erfolgsbasis gesondert berechnet, abhängig von den Vereinbarungen im gesonderten Vertrag.
Sämtliche Komponenten der Telekommunikation hält der Dienstleister vor. Der Dienstleister haftet nicht für Ausfälle und Fehlfunktionen im Rahmen technischer Störungen und anderer unvorhersehbarer Umstände.

Legitimität der Daten

Der Auftraggeber garantiert, dass sowohl der Auftrag, als auch das beigestellte Adressmaterial und sämtliche Daten, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, gegen keinerlei Bestimmungen oder Gesetze verstoßen, sowie die Rechte Dritter nicht verletzen. Great Big Value ist zu keiner Prüfung dessen verpflichtet und es erfolgt die Übernahme, Verarbeitung und Verwendung der Daten ungeprüft durch Great Big Value. Die Prüfung der Legitimität im Sinne obiger Ausführungen hat ausschließlich durch den Auftraggeber zu erfolgen. Dies betrifft auch den Fall, dass eine Selektierung der Daten seitens Great Big Value erfolgt.

Haftung

Der Auftraggeber ist verpflichtet Great Big Value hinsichtlich aller Ansprüche Dritter die auf dem Auftrag beruhen, schad- und klaglos zu halten. Great Big Value ist insbesondere nicht verpflichtet das Verhalten ihrer Auftraggeber hinsichtlich etwaiger wettbewerbsrechtlicher oder urheberrechtlicher Verstöße oder rechtswidrigen Verhaltens im Geschäftsverkehr zuprüfen und Great Big Value übernimmt daher keine Haftung für etwaige Ansprüche, die daraus entstehen. Insbesondere übernimmt Great Big Value keine Haftung für einen Verstoß des Auftraggebers aus Punkt “Legitimität der Daten”. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiters, Great Big Value gegenüber eventuellen Verfahrens- und damit verbundenen Anwaltskosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung seines Auftrages entstehen, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt sinngemäß auch für alle anderen vergleichbaren Folgen, wie Mitteilungen, gem. § 37 MedienG.

 

Kreatives Services & Produktionsaufträge

Der konkrete Inhalt der Produktionsverträge ergibt sich jeweils aus dem vereinbarten Auftrag.
Great Big Value steht es frei, sich bei der Durchführung der Produktionsaufträge der Hilfe Dritter zu bedienen.
Bei der Durchführung der Produktionsverträge hat der Kunde etwaig ihm von Great Big Value zur Verfügung gestellte Kommunikationsmittel (z.B. Briefing Tool oder Storyboard) zu verwenden.

Der Kunde erbringt die Mitwirkungsleistungen, die zur Erstellung der Produktion erforderlich sind. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, gerät Great Big Value hinsichtlich etwaig vereinbarter Lieferfristen nicht in Verzug und steht gegenüber dem Kunden nicht über etwaig hieraus entstehende Schäden ein. Kann Great Big Value die Produktion mangels notwendiger Mitwirkungshandlungen des Kunden über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 4 Wochen trotz Erinnerung an den Kunden nicht fortsetzen, kann Great Big Value sich vom Vertrag lösen.

Great Big Value gewährt dem Kunden die im Auftrag angeführten Korrekturmöglichkeiten innerhalb der im Auftrag beschriebenen Produktionsphase. Als solche gilt je nach Produkt und Angebot: das Briefing, das Script, das Storyboard, die Animation, das Editing und das Video Delivery. Die Endfassung der Produktion wird dem Kunden im vereinbarten Format als Download zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat zeitnah nach Bereitstellung des Downloads, eine Kopie der Endfassung herunterzuladen und auf seinen eigenen Systemen zu speichern.

Nach Abschluss einer Produktionsphase und deren Freigabe durch den Auftraggeber können weitere Änderungen in der abgeschlossenen Produktionsphase vorgenommen werden (sog. „nachträgliche Änderungen“). Durch diese nachträglichen Änderungen entstehende Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Die Kosten müssen dazu in Textform durch Great Big Value vorab angegeben und durch den Auftraggeber bestätigt werden.

Great Big Value räumt dem Kunde – aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung des vereinbarten Preises – an der überlassenen Endfassung der Produktion ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht umfasst die Nutzung der Produktion zu eigenen werblichen Zwecken auf Telemedien, einschließlich Auftritten in sozialen Netzwerken, und in Applikationen (Apps) des Kunden, sowie zur Nutzung in bezahlten Online-Werbemitteln, wie Pre-Rolls oder Banner, auf Telemedien Dritter. Eine Nutzung im Rahmen von TV-, Radio- und Kinoausstrahlungen ist hingegen nicht gestattet. Das Nutzungsrecht umfasst ferner nicht das Bearbeitungs- oder Umgestaltungsrecht. Weitere Nutzungsbeschränkungen, z.B. zeitlicher oder territorialer Art, können sich aus der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung ebenso ergeben (insb. aus dem Auftrag), wie zusätzliche gestattete Nutzungsarten.

Seminare & Workshops

Der Vertragsabschluss über die Durchführung einer Trainingsveranstaltung (Seminar, Vortrag, Einzelcoaching, Workshop) kommt erst durch eine schriftliche Buchungsbestätigung durch den Auftraggeber zustande.

Der Umfang der individuellen Leistungen ergibt sich aus der unterzeichneten Buchungsbestätigung bzw. aus dem geschlossenen Vertrag. Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen und Abweichungen können vor oder während der Durchführung der Schulungsmaßnahme vorgenommen werden, soweit diese die Schulungsmaßnahme in ihrem Kern nicht völlig verändert.

Um den größtmöglichen Nutzen aus den Schulungsmaßnahmen zu ziehen, hat der Auftraggeber die Teilnehmer rechtzeitig über Ziele, Termine und organisatorischen Ablauf zu informieren. Um einen optimalen Erfolg zu erzielen, erhält der Auftragnehmer für die Vorbereitung und Durchführung aller vereinbarten und notwendigen Maßnahmen die volle Unterstützung des Auftraggebers. Die Seminarorganisation obliegt dem Auftraggeber.

Die den Teilnehmern zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen sind in der Vergütung enthalten.

Kann ein Seminar/Vortrag/Coaching durch den Auftragnehmer wegen höherer Gewalt/Krankheit/Unfall oder sonstiger, vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden, so ist der Auftragnehmer unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflicht berechtigt, die vereinbarte Maßnahme an einem neu vereinbarten Termin (innerhalb von 12 Monaten nach dem ausgefallenen Termin) nachzuholen.

Rücktrittsvereinbarung

Für den Fall, dass durch den Auftraggeber eine Kündigung oder eine Reduzierung des beauftragten Projektumfanges erfolgt, werden die nicht mehr zu erbringenden Leistungen mit einer Ausfallpauschale in Höhe von 50% der infolge Kündigung nicht zur Entstehung gelangten Honoraransprüche.

Sofern sich nach verbindlicher Festlegung des Starttermins einzelner Projektdurchgänge Verschiebungen ergeben, die nicht vom Auftragnehmer verursacht werden, können Ausfallhonorare berechnet werden. Sie betragen je für das Projekt geplanten Telefonagenten 308 € und Projektleiter/-assistenten 480 € täglich. Bei Seminaren und Workshops fallen 50 % der nicht zur Entstehung gelangten Honoraransprüche an, innerhalb von 10 Tagen vor der Veranstaltung 100 %.

Konkurrenzverbot

Die Mitarbeiter/-innen im Telefonservice dürfen bis 12 Monate nach Beendigung der Auftragsdurchführung nicht vom Auftraggeber als Angestellte oder freie Mitarbeiter/-innen beschäftigt oder direkt beauftragt werden. Great Big Value ist berechtigt, bei Verstoß gegen diese Bestimmungen eine Konventionalstrafe von 10.000 Euro zu berechnen.

Datenschutz & Geheimhaltung

Great Big Value verpflichtet sich, keine Kundendaten an Dritte weiter zu leiten. Der Auftraggeber berechtigt Great Big Value zur Erfassung und Speicherung von Personendaten. Die Pflichten für die vertrauliche Behandlung besteht über die Zusammenarbeit hinaus. Auf Wunsch erhält der Auftraggeber eine separate Vertraulichkeitserklärung sowie einen ADV-Vertrag.

Schlußbestimmungen & Salvatorische Klausel

Sollte eine der Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Klausel soll sodann durch eine Klausel ersetzt werden, welche den wirtschaftlichen Interessen der Parteien und der von ihnen beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.

Erfüllungsort & Gerichtsstand

Erfüllungsort für vorstehenden Vertrag ist Sitz von Great Big Value GmbH.
Alle Vereinbarungen mit dem Kunden unterliegen dem österreichischen Recht. Soweit gesetzlich zulässig, gilt der Gerichtsstand Klagenfurt als vereinbart.

Great Big Value GmbH
Funderstraße 1
A-9020 Klagenfurt am Wörthersee

Stand 01.04.2022